Winterdienst
Vom 1. November bis 31. März gilt für alle öffentlichen Straßen, Gehsteige sowie Plätze die gesetzliche Schneeräumungs- und Streupflicht
Nicht nur Hausbesitzer, sondern auch Eigentümer, sowohl von Firmengebäuden als auch von öffentlichen Einrichtungen, sind gesetzlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihr Objekt von Schnee geräumt und von Eis befreit ist. Auf diese Art und Weise stellen Sie sicher, dass Verletzungen auf Ihrem Grund vermieden werden. Zusätzlich schützen Sie sich vor möglichen Haftungsansprüchen, die durch Unfälle aufgrund von Vernachlässigung entstehen könnten. Eine regelmäßige und gründliche Schneeräumung und Eisbeseitigung trägt somit nicht nur zur Sicherheit bei, sondern auch zur Vermeidung rechtlicher Konsequenzen.
Schneeräumung
Wir sorgen rund um Ihr Gebäude oder Firmengelände für einwandfrei geräumte Straßen, Wege, Parkplätze, Zu- und Einfahrten. Unsere erfahrenen Mitarbeiter können dabei schnell und flexibel aus einem großen Maschinen- und Gerätepool, der stets auf dem neuesten Stand der aktuellen Technik ist, schöpfen.
Streusplitt
Am Ende der Winterdienst-Saison wird der ausgebrachte Streusplitt von uns ohne Zusatzkosten mit eigenen Kehrmaschinen entfernt und anschließend fachgerecht entsorgt.
Unser Angebot ist weitreichend und allumfassend, stets individuell abgestimmt auf Ihre Immobilie.