Winterdienst, Schneeräumen, Streudienst

für Zufahrtsstraßen, Parkplätze, Gehsteige und Innenhöfe

Winterdienst, Schneeräumung & Streudienst

Vom 1. November bis 31. März gilt für alle öffentlichen Straßen, Gehsteige sowie Plätze die gesetzliche Schneeräumungs- und Streupflicht! (Beachten Sie für genauere Informationen dazu bitte die nachstehende WKO-Broschüre!)

Nicht nur Hausbesitzer, sondern auch Eigentümer, sowohl von Firmengebäuden als auch von öffentlichen Einrichtungen sind gesetzlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihr Objekt von Schnee geräumt und von Eis befreit ist. Auf diese Art und Weise stellen Sie sicher, dass Verletzungen auf Ihrem Grund vermieden werden.

Der Winterdienst gestaltet sich für Eigentümer und Hausbesitzer sehr unterschiedlich. Hauptsächlich wird die Art des Dienstes durch die Häufigkeit, mit der der betroffene Ort frequentiert wird beeinflusst. Ebenfalls eine große Rolle spielt, inwiefern die öffentlich zugänglichen Flächen den Witterungen ausgesetzt sind. Daraus ergeben sich je nach Objekt unterschiedliche Herausforderungen für die Inhaber. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, die Räumung von professionellen Dienstleistern fachgerecht vornehmen zu lassen.

Wir helfen Ihnen in den gesetzlich vorgeschrieben Monaten gerne und beobachten für Sie laufend das Wetter. So können wir den optimalen und zuverlässigen Winterdienst für Sie planen und unseren damit verbundenen Einsatzablauf auf Ihre Bedürfnisse individuell ausrichten.
Wenn es um schnee- und eisfreie Verkehrsflächen geht, kennen wir keine Kompromisse! Die Sicherheit derjenigen, die die Verkehrsflächen benutzen ist für uns ebenso oberste Priorität, wie unser Bemühen, den Winterdienst für Sie so angenehm wie möglich zu gestalten. Wir sorgen rund um Ihr Gebäude oder Firmengelände für einwandfrei geräumte Straßen, Wege, Parkplätze, Zu- und Einfahrten. Unsere erfahrenen Mitarbeiter können dabei schnell und flexibel aus einem großen Maschinen- und Gerätepool, der stets auf dem neuesten Stand der aktuellen Technik ist schöpfen. Der Winterdienst kann so auch bei extremen Witterungsverhältnissen und großen Schneemengen jederzeit bewerkstelligt werden.

Am Ende der Winterdienst-Saison wird der ausgebrachte Streusplitt von uns ohne Zusatzkosten mit eigenen Kehrmaschinen entfernt und anschließend fachgerecht entsorgt.

Für den Winterdienst nach StVO § 93 erstellen wir gerne ein individuell auf die Liegenschaft zugeschnittenes Angebot.

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Schneeräum- und Streupflicht - WKO