Verordnungen & Richtlinien

Bei Bäumen

Bäume sind gerade in einer Stadt von besonderer Bedeutung. Sie sorgen für ein angenehmes Klima, bieten visuelle Barrieren zu lärmenden Straßen und erfreuen, je nach Baumart, durch Blüte, schmackhaftes Obst, schönen Wuchs, sattes Grün und herbstliche Farbenpracht. Bäume bieten zudem wertvollen Lebensraum für zahlreiche Tiere.

Baumschutzverordnung

Gemäß der Grazer Baumschutzverordnung sind grundsätzlich alle Bäume mit einem Stammumfang von 50 cm und langsamwüchsige Laubhölzer (z.B. Magnolie) mit einem Stammumfang von 25 cm im Stadtgebiet innerhalb der Baumschutzzone - auf öffentlichen und privaten Grundstücken geschützt. Das bedeutet, dass Bäume in Graz nicht ohne behördlicher Genehmigung gefällt oder gekappt werden dürfen. Auch für Grabungen im Wurzelbereich muss bei der Behörde vorher angesucht werden. Von der Baumschutzverordnung ausgenommen sind Obstbäume, nicht aber Edelkastanien, Maulbeer- und Nussbäume.

Ziel des Grazer Baumschutzes ist, die heimische Artenvielfalt, das örtliche Kleinklima sowie ein gesundes Wohnumfeld für die Bevölkerung aufrecht zu erhalten und zu verbessern.

Informationen zum Baumerhalt

Informationen zum Baumerhalt

Baumerhalt.pdf
(904,3 KiB)
Merkblatt zur grazer Baumschutzverordnung

Wer in Graz innerhalb der Baumschutzzone einen Baum entfernen oder Arbeiten im Kronen- und/oder Wurzelbereich durchführen möchte, muss dies im Vorhinein bei der Abteilung für Grünraum und Gewässer schriftlich beantragen.